Bestattungen

Bestattungsinstitut in Berlin

Finanzierung mittels Sterbegeldversicherung oder Treuhandkonto

Sterbegeldversicherung - Entlasten Sie Ihre Angehörigen Sterbegeldversicherung - Entlasten Sie Ihre Angehörigen

Um einen rechtsverbindlichen Vorvertrag mit uns abzuschließen, muss die Finanzierung geklärt sein. Darüber hinaus werden es Ihre Angehörigen zu schätzen wissen, wenn das Geld für Ihre Bestattung bereits in abgesicherter Form vorhanden ist. Wir beraten Sie gern zu den Themen Sterbegeldversicherung oder Treuhandkonto. 

 Bestattungsvorsorge bedeutet auch Gedanken zur Finanzierung

Nicht nur im Rahmen des Vorsorgevertrags ist es wichtig, sich einmal Gedanken über die eigene Beerdigungsvorsorge gemacht zu haben. Egal, wann und wie Sie sterben, für die vielfältigen Bestattungskosten muss jemand aufkommen. Ihre Hinterbliebenen werden es Ihnen danken, wenn Sie nicht nur für die Gestaltung der Bestattung, sondern auch für derenFinanzierung vorgesorgt haben. Dafür existieren klassischerweise zwei Varianten - das Treuhandkonto (auch Verpfändungskonto genannt) und die Sterbegeldversicherung.

Verpfändungs- oder Treuhandkonto
Es handelt sich um ein Konto, welches unser Beerdigungsinstitut bei dem Kreditinstitut unseres Vertrauens einrichtet. Sie zahlen dort einmalig eine Summe ein, die später ausschließlich zur Deckung Ihrer Bestattungskosten verwendet wird. Für die Auszahlung müssen unsere Mitarbeiter dem Kreditinstitut Ihre Sterbeurkunde vorlegen. Andere Personen oder Körperschaften gelangen somit nicht an das Geld dieses Kontos. Die Beträge dort werden übrigens jährlich verzinst. Somit können Sie das Treuhandkonto auch als Sparkonto für die Bestattungskosten verwenden, indem Sie so lange regelmäßig oder unregelmäßig Beträge einzahlen, bis die im Vorfeld festgelegte Gesamtsumme erreicht ist.
Die Sterbegeldversicherung
Eine solche Versicherung können Sie selbst bei einem Anbieter Ihrer Wahl abschließen, jedoch beraten wir Sie auch gern persönlich dazu. Ziel ist es, eine vorab festgelegte Versicherungssumme anzusparen, welche für die Kosten der von Ihnen favorisierten Bestattung sowie Folgekosten (etwa Haushaltsauflösung und Wohnungsrenovierung) ausreichend ist. Dazu zahlen Sie monatliche oder jährliche Beiträge in die Sterbegeldversicherung ein. Einmalzahlungen sind ebenfalls möglich. Von diesen abgesehen baut sich der Versicherungsschutz nach und nach auf. Je nach konkretem Vertrag erlangen Sie so nach spätestens drei Jahren den vollen Versicherungsschutz. Für die Auszahlung muss der Versicherung Ihre Sterbeurkunde und die Versicherungspolice vorgelegt werden.