Was tun im Trauerfall
Tritt der Sterbefall in einer Wohnung ein, so benachrichtigen Sie schnellstmöglich einen Arzt und zwar am besten den Hausarzt der oder des Verstorbenen.
Die Todesbescheinigung und das weitere Vorgehen
Der oder die Ärztin stellt den Tod formal fest und benötigt den Personalausweis des Verstorbenen, um die Todesbescheinigung auszustellen. Ereignet sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim, so kümmert sich das dortige Personal um die Ausstellung der Todesbescheinigung. In jedem Fall ist es hilfreich, wenn Sie sich im Anschluss direkt an unser Bestattungsinstitut wenden.
Dafür sind wir Tag und Nacht für Sie unter der
Telefonnummer 030 - 344 43 83 erreichbar.
Wichtige Dokumente bei einem Trauerfall
Für den anschließenden Hausbesuch durch unsere Mitarbeiter oder Ihren Besuch in unseren Spandauer bzw. Charlottenburger Räumen benötigen Sie:
- Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen,
aktuelle Krankenkassenkarte,
standesamtliche Geburtsurkunde und Heiratsurkunde bzw. Familienbuch der Eltern des Verstorbenen,
bei einer verheirateten Verstorbenen lediglich deren Stammbuch / Familienbuch,
für Geschiedene die standesamtliche Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil,
bei Verwitweten die standesamtliche Heiratsurkunde sowie die Sterbeurkunde des Ehegatten,
Grabstellennachweis - wenn vorhanden,
gegebenenfalls Bestattungs-Vorsorgevertrag,
Mitglieds- oder Beitragsbücher mit letzter Beitragsquittung von Verbänden, Vereinen und Organisationen, welche Sterbegelder oder Beihilfen gewähren,
Policen von Lebens-, Sterbe- oder gegebenenfalls Unfallversicherungen mit den letzten Beitragsquittungen und
das Testament oder den Hinterlegungsschein für das Amtsgericht oder den Notar.
Falls Sie eine oder mehrere Urkunden nicht auffinden können, helfen wir Ihnen gern bei deren Wiederbesorgung.