Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung notieren Sie schriftlich und verbindlich eine Willenserklärung über die gewünschte medizinische Behandlung. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gern zu dieser und den anderen Vorsorgeformen.
Patientenverfügung: Damit Ihr Wille bekannt ist
In unseren Filialen in Spandau und Charlottenburg erhalten Sie nicht nur Informationen zum Testament oder zu einem Bestattungsvorsorgevertrag, sondern auch zur juristisch wirksamen Patientenverfügung. Kontaktieren Sie uns unter 030 - 344 43 83, damit wir Sie in einem persönlichen Gespräch umfassend beraten können. Eine Patientenverfügung wird auch Vorsorgeverfügung genannt und ist im Fall Ihrer Einwilligungsunfähigkeit geeignet, den Arzt anzuweisen, die medizinischen Maßnahmen vorzunehmen oder zu unterlassen, die Ihren Vorstellungen entsprechen.
Rechtzeitig und sicher planen
Es ist sinnvoll, die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht gleichzeitig aufzusetzen. Letztere ermächtigt eine Person Ihres Vertrauens, an Ihrer Stelle dort zu entscheiden, wo die Patientenverfügung nicht ausreicht. Weisen Sie sicherheitshalber in der Vorsorgevollmacht darauf hin, dass der Bevollmächtigte an die Patientenverfügung gebunden ist. Eine rechtswirksame Patientenverfügung kann nur im Zustand der Einwilligungsfähigkeit eingerichtet werden, von der bei vorhandener Geschäftsfähigkeit auszugehen ist. Anderenfalls hilft ein ärztliches Attest dabei zu bescheinigen, dass Sie "Art, Bedeutung und Tragweite" der Patientenverfügung erfassen können wie es juristisch vorgeschrieben ist.
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