Sonntag, 07 März 2010 19:03
Die Erbausschlagung
Gerade, wenn der oder die Verstorbene erhebliche Schulden hatte, entscheiden sich manche Erben dafür, die Erbschaft und die damit verbundenen Rechte sowie Pflichten nicht anzunehmen. Dies bedarf einer rechtlich bindenden Erklärung.
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Vorsorge
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