Wohnungsauflösung
Nach einem Todesfall gehört die Auflösung der Wohnung eines Verstorbenen oft zu den wichtigen Angelegenheiten, welche Hinterbliebene regeln müssen. Es ist Einiges zu beachten, doch können Sie auch auf professionelle Hilfe zurückgreifen.
Wohnungsauflösung: Parallel zur Bestattung organisieren
Hat der oder die Verstorbene allein gelebt, so muss sein oder ihr Haus bzw. die Wohnung aufgelöst, das heißt von allen Gegenständen und Möbeln befreit, werden. Alternativ können Sie den Mietvertrag übernehmen und selbst die Wohnung umgestalten und beziehen. Nicht selten sind Erben bzw. Hinterbliebene mit der Wohnungsauflösung zunächst überfordert, kommt diese doch nahezu zeitgleich mit den vielen weiteren Behördengängen, der Bestattungsorganisation und der persönlichen Trauerbewältigung. Das Team unseres Beerdigungsinstituts möchte Ihnen in dieser Situation helfen. Sprechen Sie die Wohnung des Verstorbenen einfach bei unserem Beratungsgespräch an und wir finden gemeinsam eine entlastende Lösung!
Selbst organisiert oder professionell eine Wohnung auflösen
Im Laufe eines Lebens hat sich bei den meisten Menschen allerlei Hausrat und anderes Eigentum angesammelt. Gegenstände, an denen Emotionen hängen, nehmen Sie natürlich rasch an sich, doch für alles Weitere können Sie Profis beauftragen. Verschiedene Berliner Dienstleistungsunternehmen helfen Ihnen kompetent und diskret bei der Entrümpelung bzw. Wohnungsauflösung. Wollen Sie dagegen selbst tätig werden, denken Sie daran, noch Brauchbares (Kleider, Möbel, Haushaltsgegenstände) an wohltätige Organisationen zu geben oder Bücher, CDs und andere Medien über Internetplattformen oder lokale Kleinanzeigenblätter zu verkaufen. Möbel und Dinge, die nicht mehr nutzbar sind, holt das lokale Entsorgungsunternehmen nach Anmeldung als Sperrmüll ab. Beachten Sie dabei allerdings die Regelungen zu Elektroschrott und Sondermüll.
Unser Partner für Wohnungsauflösungen in Berlin:
Wohnungsauflösungen b030 - Berlin
www.wohnungsauflösung-berlin.de