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Was Sie nach der Bestattung erledigen müssen

Nach der Bestattung Nach der Bestattung

Ihr Bestattungsinstitut Gerd Müller möchte Ihnen auch für die schwierige Zeit nach der eigentlichen Bestattung einige Tipps an die Hand geben. Schließlich sind allerlei Abmeldungen und Beantragungen zu erledigen. Sollten Sie Fragen haben, beraten wir Sie auch gern persönlich zu Kündigungen und Verträgen bzw. vermitteln Fachpersonal, das sich für Ihre Belange einsetzt.

 Versicherungen und Kreditinstitute

Im Falle eines Unfalltodes muss bei einer bestehenden Unfallversicherung zusätzlich zur Sterbeurkunde eine ärztliche Bescheinigung der Todesursache erbracht werden sowie eventuell eine Kopie der Freigabe der Staatsanwaltschaft. Privathaftpflicht- und Rechtschutzversicherungen sind über den Todesfall zu informieren, so dass die Verträge auf den Ehepartner übertragen werden können. Bei Hausrat- und Gebäudeversicherungen geht der Versicherungsschutz auf die Erbengemeinschaft über, daher ist eine Neuordnung des Vertrags sinnvoll. Der Kfz-Versicherungsvertrag kann so umgeschrieben werden, dass der Schadensfreiheitsrabatt anrechenbar übernommen wird. Wird das Fahrzeug dagegen verkauft, müssen Sie an die Kündigung des Versicherungsvertrags denken. Die Sterbeurkunde ist auch der Bank oder Sparkasse des Verstorbenen vorzulegen. Kosten, die mit dem Tod zusammenhängen, können vom Konto der Verstorbenen bezahlt werden, wenn Sie dem Kreditinstitut die Rechnungen vorlegen. Weitere Zahlungen lassen sich nur aus dem Guthaben des Verstorbenen leisten, wenn
die Hinterbliebenen eine Kontovollmacht besitzen, die "über den Tod des Kontoinhabers hinaus" gilt.

Laufende Kosten verwalten

Ein Mietverhältnis wird durch den Tod des Mieters nicht automatisch beendet, kann aber durch die Erben oder den Vermieter aufgehoben werden. Alternativ rückt der Ehepartner oder die -partnerin nach, dann kann der Vermieter nur nach Angabe "wichtiger Gründe" kündigen. Wenn Sie den Haushalt des Verstorbenen auflösen, müssen Sie einen entsprechenden Vordruck der Gebühreneinzugszentrale ausfüllen, um nicht unnötig Rundfunkgebühren zu zahlen. Denken Sie auch an die Kündigung oder Umschreibung eines Vertrags mit einem privaten Fernsehanbieter, dem Mobilfunkanbieter sowie dem Strom- und Festnetzanbieter. Dazu reicht meist eine Kopie der Sterbeurkunde aus. Wenn Sie Abonnements schriftlich mit einer Kopie der Sterbeurkunde kündigen, erhalten Sie in einigen Fällen sogar geleistete Vorauszahlungen zurückerstattet. Damit eventuelle
Vereinsmitgliedschaften enden können, müssen Sie auch dort den Tod Ihres Angehörigen mitteilen.

Die Grabpflege und der Steinmetz

Es gibt verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten einer gepflegten Ruhestätte. Traditionell wird für den Verstorbenen ein Grabmal erstellt. Welches Material passend ist und welche Maße auf welchem Friedhof zulässig sind, wissen die örtlichen Steinmetze. Deren Kosten erkennen die Finanzämter als Bestattungskosten an. Sollten Sie im Anschluss nicht die Möglichkeit haben, die Grabpflege selbst durchzuführen, bieten viele Friedhofsgärtnereien Ihre Dienste an.

Eintreffende Rechnungen prüfen

Sollten Rechnungen oder Nachnahmesendungen an die Adresse des Verstorbenen eingehen, so ist Skepsis angebracht. Überprüfen Sie grundsätzlich, ob die beschriebene Leistung tatsächlich erbracht wurde bzw. die Ware überhaupt bestellt wurde. Im Zweifelsfall sollte Ihnen ein Gläubiger eine Kopie der Bestellung bzw. des Auftrags aushändigen können. Leider werden von Zeit zu Zeit Betrüger aktiv, die nach dem Lesen von Traueranzeigen Waren, Rechnungen oder Nachnahmesendungen an die Adressen der betroffenen Familien senden. Bei einem entsprechenden Verdacht sollten Sie umgehend die Polizei informieren.

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