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Informationen zur Bestattung - Was Sie beachten müssen

Informationen zu einer Bestattung Informationen zu einer Bestattung

Ist ein Mensch verstorben, so haben seine nächsten Angehörigen das Recht und die Pflicht, ihn zu bestatten. Dies betrifft vor allem registrierte Lebenspartner sowie die Erben. Ein Verwandtschaftsverhältnis ist demnach nicht zwingend nötig. Auf der anderen Seite entbindet das Ausschlagen einer Erbschaft nicht von der Bestattungspflicht. Hier informieren wir Sie über die Konsequenzen dieser Rechtslage.

 Art und Umfang der Bestattung und der Bestattungsfeier

Soweit der Verstorbene nicht in einer Verfügung selbst festgelegt hat, wie seine Bestattung gestaltet sein soll, dürfen die Angehörigen darüber entscheiden. Dabei sollten die Vorstellungen und die gesellschaftliche Stellung des Verstorbenen möglichst berücksichtigt werden. Sind keine Angehörigen auffindbar, veranlasst übrigens das Sozialamt des Sterbebezirks ein schlichtes Begräbnis. Auf welche Art Verwandte und Bekannte benachrichtigt werden, besprechen Sie am besten im engsten Familienkreis. Je nach Beziehung zum Verstorbenen kommen verschiedene Kommunikationswege in Betracht, auch die Form der Zeitungsannonce sollte zur Familie passen. Im Falle einer berufstätigen Verstorbenen müssen Sie auch rasch den Arbeitgeber informieren.

Formalia vor der Bestattung

In Deutschland muss der Tod eines Menschen durch einen Arzt schriftlich bestätigt werden, damit Sie später eine Todesbescheinigung bzw. einen Leichenschauschein vorzeigen können. Der Arzt vermerkt unter anderem die Uhrzeit des Todeseintrittes und die medizinische Todesursache. Sollte letztere nicht erkennbar sein und wenn Fremdeinwirkung, Selbsttötung oder unterlassene Hilfeleistung zu vermuten ist, wird die Polizei benachrichtigt. Sie kann die Staatsanwaltschaft beteiligen, um eventuell durch gerichtsmedizinische Gutachten und eine Obduktion die Todesursache festzustellen. Bei Sterbefällen in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder Altersheim wird die Todesbescheinigung von dort veranlasst. Im Nachgang stellt das Standesamt des Sterbeortes eine Sterbeurkunde aus, nachdem der Verstorbene in das Sterbebuch eingetragen wurde. Diese Urkunde benötigen Sie für alle mit der Bestattung zusammenhängenden Fragen und die Nachlassabwicklung.

Bestattung und Trauerfeier

Die Feier für den Verstorbenen, in die die Bestattung eingebettet ist, findet entweder in einer Kapelle oder einer Trauerhalle statt. Typischerweise wird eine Trauerrede gehalten, welche von angemessener Musik umrahmt ist. Es können besinnliche Lieder gewählt werden, vielfach werden auch Musikstücke verwendet, welche der oder die Verstorbene gern hatte. Nach der Bestattung und der offiziellen Feier treffen sich Familienmitglieder und gute Bekannte häufig noch in einer Gaststätte oder im Heim eines Angehörigen.

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